Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 ein 130 Milliarden Euro schweres Maßnahmen-Paket verkündet, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Das beschlossene Paket wird auch den Catering-Anbietern in der Gemeinschaftsverpflegung helfen.
Für die meisten Caterer ist die Senkung der Mehrwertsteuer die wichtigste Maßnahme aus dem Konjunkturpaket. Um die Nachfrage in Deutschland zu stärken, wird befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Bis einschließlich 30. Juni 2020 gilt die bisherige Regelung, wonach für Speisen die im Restaurant verzehrt werden, der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anfällt. Für alle Speisen, die außer Haus konsumiert werden, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 gilt in der Gastronomie generell der reduzierte Mehrwertsteuersatz für alle Speisen, also 5 anstatt 7 Prozent. Für alle Leistungen mit der vollen Mehrwertsteuer (z.B. Getränke) fallen nur noch 16 anstatt 19 Prozent an. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Mehrwertsteuersatz wieder von 16 auf 19 Prozent bzw. von 5 auf 7 Prozent angehoben.
+ + + Update 30. November 2020 + + +
Weiterhin profitieren Caterer und deren Gäste ab dem 1. Januar 2021 von einer Sonderregelung durch das Corona-Steuerhilfegesetz. Aufgrund dieser spezifischen Steuer-Erleichterung wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungs- Dienstleistungen bis einschließlich 30. Juni 2021 von 19 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent abgesenkt. Getränke stellen eine Ausnahme dar und werden ab dem 1. Januar 2021 wieder mit 19 Prozent besteuert.
+ + + Update 3. Juni 2021 + + +
Das Finanzministerium hat die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 bestätigt. Der Gesetzgeber gewährt bis Ende 2022 den reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Davon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken.
Nachfolgend finden Sie drei Download-Links mit Kurzanleitungen zur Umstellung der Mehrwertsteuersätze in Ihrem Kassensystem:
Grundsätzlich ist der Kassen-Betreiber für die Umstellung und Anwendung der korrekten Umsatzsteuer verantwortlich. GiroWeb unterstützt immer gerne, kann aber keine steuer- oder rechtsberatende Funktion und auch keine Haftung für steuerliche Informationen sowie deren Anwendung in der Praxis übernehmen.
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