Was müssen Sie als Betreiber beachten, damit Ihre Kassen auch zukünftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen? Mit Bezug auf die von GiroWeb angebotenen Lösungen haben wir nachfolgend die wesentlichen Informationen zusammengefasst:
Das Bundesministerium der Finanzen schreibt ab 2020 die manipulationssichere Speicherung von digitalen Kassendaten (DSFinV-K) vor. Im Rahmen der gesetzeskonformen Umsetzung ist jede Kasse mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Weiterhin sind die Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt an- bzw. abzumelden. Für bestehende Projekte wird eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 gewährt. Unabhängig davon ist die Belegausgabepflicht ab 01.01.2020 vorgeschrieben.
Ab Version 7.0 ist die CashControl Software TSE-Ready. In diesem Fall benötigen Sie pro Kassenplatz ein kostenpflichtiges TSE-Modul. Ältere Versionen können per Update auf den aktuellen Stand gebracht werden. Abhängig vom beauftragten Servicelevel sind die Updatekosten (exklusive TSE-Modul) im Wartungsvertrag enthalten. Bitte beachten Sie, dass Microsoft ab Januar 2020 keine Sicherheitsupdates mehr für Windows 7 bereitstellt. Bedingt durch das Supportende sind evtl. zusätzliche Hard- und Softwareaktualisierungen erforderlich.
Alle Projekte mit Installationstermin ab Oktober 2019 sind TSE-Ready oder werden kostenneutral aktualisiert. In diesem Fall benötigen Sie pro Kassenplatz ein kostenpflichtiges TSE-Modul. Ansonsten gelten die Informationen analog Punkt 2.
Der Support für die TouchPos Kassensoftware wurde eingestellt. Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen an neue Richtlinien sind nicht mehr geplant. Wir empfehlen Ihnen daher ein Update auf ein modernes GiroWeb Kassensystem, welches die aktuellen und zukünftigen Vorgaben erfüllt.
Nach unserem Kenntnisstand sind Aufwerter oder Automateneinheiten von der Fiskalisierung bisher nicht betroffen. Wenn Sie ein Update oder die Erneuerung der Kasse(n) planen, können Sie das Zahlungssystem unverändert weiter verwenden – ohne Änderung der vorhandenen Kartenleser oder Chipkarten etc.
Benötigen Sie weitere Informationen oder wünschen Sie ein individuelles Angebot für Ihr Projekt? Unser Vertriebs- und Technikteam steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Kassensicherungsverordnung liegt beim Betreiber des Kassensystems. Daher empfehlen wir allen Kunden eine frühzeitige Klärung Ihrer individuellen Situation mit Ihrem Finanzamt, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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