Gute-KiTa-Gesetz & Starke-Familien-Gesetz

Neue Impulse für Kita & Schule

Die Bundesregierung hat neue Gesetze verabschiedet, mit denen sich die Rahmenbedingungen für die Verpflegung und gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten (KiTas) und Schulen ändern. Einkommensschwache Familien bezahlen keinen Eigenbeitrag mehr für das Essen ihrer Kinder.

Während so mehr Kindern die Mittagsverpflegung in Kantine & Mensa von Kita & Schule ermöglicht wird, sinkt der Aufwand für die Catering-Anbieter. GiroWeb unterstützt als IT-Systemhaus für digitale Schulverpflegung die neuen Regeln:

Gute-KiTa-Gesetz

Für den Bund ist die qualitative Weiterentwicklung in KiTa und Kindertagespflege eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Folglich soll das Gute-KiTa-Gesetz für mehr Qualität und niedrigere Gebühren sorgen. Hierzu beschließen alle Bundesländer mit dem Bund eigene Maßnahmen, welche die regionalen Eigenheiten berücksichtigen.

Das Gute-KiTa-Gesetz befreit offiziell ab dem neuen Schuljahr mehr Familien von KiTa-Beiträgen, um eine bessere Betreuung der Kinder zu erreichen. Nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums geht man von etwa 1,2 Millionen Kindern mit Anspruch auf Beitragsfreiheit aus. Außerdem wird es für alle Familien eine Staffelung der Elternbeiträge geben. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit für alle Kinder – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern – zu verbessen.

Starke-Familien-Gesetz

Ebenfalls relevant für KiTa und Schule ist ein weiteres Gesetz, mit dem die Bundesregierung Familien mit kleinen Einkommen stärken und für Kinder gerechtere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erreichen möchte. Das Starke-Familien-Gesetz regelt den Kinderzuschlag neu und bietet zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT). Dadurch sollen mehr Eltern finanziell entlastet und der adimistrative Aufwand für Verwaltung, Dienstleister und Eltern gesenkt werden.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt eine Erhöhung des Kinderzuschlags pro Kind und Monat. Direkten Einfluss auf die Verpflegung in Kantinen und Mensen hat das neue BUT-Paket. Außer einer Ausweitung des Schulstarterpakets entfallen zukünftig auch die Eigenbeteiligungen der Familien für die Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in der KiTa oder der Schule.

Verpflegung im neuen Schuljahr

Ein vieldiskutiertes Thema bei Catering-Unternehmen und Eltern war in den letzten Jahren regelmäßig der Eigenanteil beim Schulessen. Einer aus Elternsicht zu komplizierten Beantragung stand ein für die Catering-Firmen zu hoher Verwaltungsaufwand gegenüber. Das soll sich mit der neuen Gesetzgebung zum neuen Schuljahr für alle Beteiligten ändern.

Während die theoretischen Grundlagen fertig sind, müssen die praktischen Details durch Bund, Länder und Kommunen noch konkret formuliert und umgesetzt werden. GiroWeb empfiehlt daher allen Familien und Catering-Partnern, frühzeitig mit den Verantwortlichen für Kitas und Schulen persönlichen Kontakt aufzunehmen. Mit Giro-Web & App ist das modulare GiroWeb Schulverpflegungssystem flexibel aufgebaut, sodass alle Anforderungen auch im neuen Schuljahr abgedeckt sind.


GiroWeb Info-Tipp GiroWeb GV-Tipp:
Artikel aus unserem GV-Glossar & Lexikon zu: Gesetze, Regeln, Vorschriften, Rahmenvorgaben.

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