Endspurt für finale GoBD-Umsetzung

Ab 1.1.2017 vollumfänglich in Kraft

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind auf der Zielgeraden und treten am 1.1.2017 vollumfänglich in Kraft. Wie bereits berichtet stellen die GoBD neue Anforderungen an die digitale Buchführung sowie die Aufbewahrung elektronischer Geschäftsdokumente und Unterlagen.

Unveränderbare Aufbewahrung wird Pflicht

Bereits 2010 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen ändern würden. 2014 veröffentlichte das BMF die neuen Regeln. Ab 2017 müssen dann alle steuerlich relevanten Einzeldaten mit der durch die EDV-Kasse erzeugten Rechnung vollständig und unveränderbar aufbewahrt werden. Diese Daten dürfen nicht verdichtet werden und auch die Aufbewahrung in gedruckter Form reicht dann nicht mehr aus.

Sicherstellung eines rechtssicheren Betriebs in der GV

Was bedeutet das für die bargeldlose Zahlung und Abrechnung in der Gemeinschaftsverpflegung?

Eine wesentliche Voraussetzung für den rechtssicheren Betrieb ist die Möglichkeit der direkten Bereitstellung digitaler Unterlagen für die Buchhaltung. Falls die komplette Datenspeicherung (zum Beispiel Journal und Veränderungen von Stammdaten) innerhalb elektronischer Geräte nicht dauerhaft möglich ist, sind diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger (an einem separaten Standort) zu speichern. Die Planung, Umsetzung und Einhaltung der neuen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Anwender.

GiroWeb GoBD-Zertifizierung Audicon

Was bedeutet das für GiroWeb-Kunden?

Im Fall der Partner-Software CashControl (CC) genügt die Kassensoftware den neuen Vorschriften bereits ab der Version 5.8. Für die externe Sicherung und Aufbewahrung der Daten bieten wir eine Aktualisierung bzw. Erweiterung um eine zusätzliche Backup-Funktion mit einer externen Festplatte.

Zur Erleichterung der maschinellen Daten-Auswertung durch die Finanzverwaltung wurde mit der Firma Audicon der sogenannte Beschreibungsstandard entwickelt. So lassen sich die Daten problemlos mit der Analysesoftware der Finanzverwaltung (IDEA) verarbeiten. Auch CashControl bietet dieses Exportformat als Funktion in der aktuellen CC-Version an. Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, haben die Verantwortlichen so die Gewissheit, dass ihre Daten im Beschreibungsstandard über eine zertifizierte Schnittstelle technisch konform an die Finanzverwaltung übertragen werden können.

Um Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir die frühzeitige Klärung mit einem Steuerberater und die Beauftragung aller ausstehenden Maßnahmen vor Ende November 2016.


Links & Wissenswertes

GiroWeb GW Pin Bundesfinanzministerium zu GoBD

GiroWeb GW Pin Audicon GoBD-Zertifizierung GiroWeb

GiroWeb GW Pin Auswirkung der GoBD auf Ihr Kassensystem

GiroWeb GW Pin Themenbereich Regeln & Gesetze @ Glossar & Lexikon der GV


GiroWeb Info-Tipp GiroWeb GV-Tipp:
Was ist bargeldloser Zahlungsverkehr?

Aktualisierung 3.2.2020: Ergänzend zu den Bestimmungen der GoBD sind nun auch die Anforderungen hinsichtlich TSE & Kassensicherungsverordnung zu beachten.


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